Ablauf & Kosten
In den ersten Terminen geht es meist darum, Ihr Anliegen zu verstehen, offene Fragen zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob eine Psychotherapie in meiner Praxis passend ist. Im Anschluss beginnt die eigentliche Psychotherapie. Die Dauer des Behandlungsfalls hängt sehr davon ab, was es im Einzelfall braucht. Viele Therapien dauern zwischen einem halben und eineinhalb Jahren. Sobald die Therapie beginnt, finden die Termine meist wöchentlich oder auch aller zwei Wochen mit jeweils 50 Minuten statt. Gespräche, zu denen wir Ihre Angehörigen einladen, dauern meist 100 Minuten. Zum Ende der Therapie hin ist es häufig nützlich, die Abstände zwischen den Therapieterminen zu vergrößern.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den seit dem 01.07.2024 relevanten Analogleistungen. Eine hilfreiche Übersicht bietet die GOP-Infotabelle der Bundespsychotherapeutenkammer.
Je nach Versicherungssituation ergeben sich unterschiedliche Wege der Kostenübernahme. Die wichtigsten Möglichkeiten sind im Folgenden zusammengefasst.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen psychotherapeutische Leistungen häufig ganz oder anteilig. Der genaue Umfang hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag beziehungsweise von den geltenden Beihilfebestimmungen ab. Bitte klären Sie möglichst vor Beginn der Behandlung, welche Sitzungen erstattet werden, ob ein Antrag erforderlich ist und welche Formulare benötigt werden.
Freie Heilfürsorge
Eine Behandlung im Rahmen der freien Heilfürsorge ist grundsätzlich möglich, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist in der Regel vor Beginn eine Kostenübernahmeerklärung über den truppenärztlichen Dienst erforderlich. Bei Versicherten der Polizei-Heilfürsorge klären wir die notwendigen Schritte gemeinsam vor Therapiebeginn.
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Da es bei meiner Praxis um eine Privatpraxis ohne Kassensitz handelt, kann eine Behandlung nicht direkt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können gesetzlich Versicherte jedoch eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren beantragen. Dazu muss in der Regel dokumentiert werden, dass zeitnah kein Therapieplatz bei einer kassenzugelassenen Praxis verfügbar ist und eine Behandlung notwendig erscheint. Ich unterstütze Sie gern mit Informationen zum Ablauf und zu den erforderlichen Unterlagen.
Selbstzahlung
Eine Behandlung als Selbstzahler ist möglich. Grundlage der Abrechnung sind die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie die aktuellen Hinweise der Bundespsychotherapeutenkammer zur GOP.
Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich für Sie reserviert. Bitte sagen Sie Termine spätestens zwei Werktage (48h) vorher ab; Samstage, Sonntage und Feiertage zählen dabei nicht als Werktage. So kann der Termin gegebenenfalls an eine andere Person vergeben werden.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 Prozent der vorgesehenen Leistung berechnet werden. Dieses Honorar ist ein Bereithaltungshonorar und wird in der Regel nicht von Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge erstattet.