Ablauf & Kosten
In den ersten Terminen geht es meist darum, Ihr Anliegen zu verstehen, offene Fragen zu klären und gemeinsam zu prüfen, ob eine Psychotherapie in meiner Praxis passend ist. Im Anschluss beginnt die eigentliche Psychotherapie. Die Dauer des Behandlungsfalls hängt sehr davon ab, was es im Einzelfall braucht. Viele Therapien dauern zwischen einem halben und eineinhalb Jahren. Sobald die Therapie beginnt, finden die Termine meist wöchentlich oder auch aller zwei Wochen mit jeweils 50 Minuten statt. Gespräche, zu denen wir Ihre Angehörigen einladen, dauern meist 100 Minuten. Zum Ende der Therapie hin ist es häufig nützlich, die Abstände zwischen den Therapieterminen zu vergrößern.
Je nach Versicherungssituation ergeben sich unterschiedliche Wege der Kostenübernahme. Die wichtigsten Möglichkeiten sind im Folgenden zusammengefasst.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für gesetzlich Versicherte kann die Behandlung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgen. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre elektronische Gesundheitskarte mit.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen psychotherapeutische Leistungen häufig ganz oder anteilig. Der genaue Umfang hängt jedoch vom jeweiligen Vertrag beziehungsweise von den geltenden Beihilfebestimmungen ab. Bitte klären Sie möglichst vor Beginn der Behandlung, welche Sitzungen erstattet werden, ob ein Antrag erforderlich ist und welche Formulare benötigt werden.
Freie Heilfürsorge
Eine Behandlung im Rahmen der freien Heilfürsorge ist grundsätzlich möglich, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist in der Regel vor Beginn eine Kostenübernahmeerklärung über den truppenärztlichen Dienst erforderlich. Bei Versicherten der Polizei-Heilfürsorge klären wir die notwendigen Schritte gemeinsam vor Therapiebeginn.
Absagen
Vereinbarte Termine sind verbindlich für Sie reserviert. Bitte sagen Sie Termine spätestens zwei Werktage (48h) vorher ab; Samstage, Sonntage und Feiertage zählen dabei nicht als Werktage. So kann der Termin gegebenenfalls an eine andere Person vergeben werden.
Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar in Höhe von 60 Prozent der vorgesehenen Leistung berechnet werden. Dieses Honorar ist ein Bereithaltungshonorar und wird in der Regel nicht von Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge erstattet.